Platzordnung

Damit sich alle Mitglieder und Gäste auf unserem Gelände wohlfühlen, bitten wir jeden sich an unsere Platzordnung zu halten. Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft sind die Grundlagen für ein gutes Vereinsleben.

  1. Auf dem gesamten Vereinsgelände sowie auf den Zufahrtswegen gilt das Deutsche Tierschutzgesetz.
  2. Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberster Grundsatz im Hundesport.
  3. Meinungsverschiedenheiten, die nicht die Ausbildung betreffen, sind nicht auf dem Übungsgelände auszutragen.
  4. Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand, den Ausbildern und dem Platzwart. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  5. Eine aktuelle Hundehaftpflicht und der Impfpass sind dem Vorstand bzw. den Ausbildern vorzulegen.
  6. Das Rauchen ist auf dem Übungsplatz verboten.
  7. Auf dem gesamten Übungsgelände herrscht absoluter Leinenzwang, außer nach Absprache mit den Ausbildern.
  8. Jeder Hundeführer muss vor Beginn des Schutzdienstes seinen Hund zur Festlegung der Reihenfolge auf der Tafel eintragen.
  9. Der Übungsbeginn erfolgt zu festgelegten Zeiten. Hundeführer, die nicht rechtzeitig zum Übungsbeginn erscheinen, müssen sich beim Ausbilder melden.
  10. Nicht in der Übung befindliche Hunde sind in den dafür vorgesehenen Boxen nach den Regeln des Tierschutzes unterzubringen.
  11. Das gesamte Vereinsgelände ist das Aushängeschild des Vereins und ist daher stets sauber zu halten.
  12. Das Lösen der Hunde auf dem Hundeplatz ist möglichst zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle sind nicht auf dem Vereinsgelände zu entsorgen!!
  13. Es dürfen keine Futtermittel auf dem Übungsgelände und Wartebereich zurückgelassen werden.

Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes, der Ausbilder und des Platzwartes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

Die Vorstandschaft Mai 2017